"...makin` finest architecture and design..."

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Was wir speziell für Sie tun können.

• Architektenleistungen nach HOAI Leistungsphasen 1-9, auch einzelne Leistungsphasen.

• Gebäudeplanung • Design • Innenarchitektur • Projektentwicklung

• Bauanträge • Baugesuche • Nutzungsänderungen • Entwässerungsgesuche • Teilungsplan

• Altbau und Modernisierung • Instandsetzung • Revitalisierung

• Neubauten • Umbauten • Anbauten • Erweiterungen • Bauleitung

• Wohn- und Nutzflächenberechnung gem.DIN 277 und (WoFlV) Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche für Alt- und Neubauten


Was macht ein Architekt eigentlich genau für seine Bauherrschaft?

Der Beginn eines Bauvorhabens beginnt mit vielen Fragen für den Bauherren. Welche Leistungen von einem Architekten zu erwarten sind. Der Plan eines Bauvorhabens stellt dabei nur einen gewissen Teil der Gesamtleistung dar. Die Aufgaben des Architekten beginnen wesentlich früher und reichen sehr viel weiter. An dieser Stelle möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick zum wesentlichen Bauablauf mit Architekten nach HOAI geben.

Im Folgenden die 9 Leistungsphasen (Lph.) der HOAI

Lph.1

Grundlagenermittlung

Am Anfang steht die so genannte „Grundlagenermittlung“. In einem ersten persönlichen Gespräch zwischen Bauherren und Architekt wird die Planungsaufgabe geklärt. Die Grundlagenermittlung dient im Wesentlichen zur Erkundung der Bauwünsche des Bauherrn und einer Beratung des Architekten zum gesamten Leistungsumfang. Hierzu zählt beispielsweise die Erörterung des groben Kostenrahmens des Bauvorhabens. Darüber hinaus werden Sie informiert, welche weiteren Beteiligten wie, Brandschutzgutachter, Statiker, Vermessungstechniker etc. eventuell zu beauftragen wären.

Lph.2

Vorplanung

In der „Vorplanung“ wird ein Planungskonzept mit unterschiedlichen Lösungsansätzen erarbeitet, wobei Ihnen ein skizzenhafter Vorentwurf des Bauvorhabens vorgestellt wird. Weiterhin werden Ihnen die baurechtlichen, gestalterischen, technischen und wirtschaftlichen Zusammenhänge aufgezeigt. Im Anschluss erfolgt die erste Kostenschätzung des Bauvorhabens.

Lph.3

Entwurfsplanung

Nachdem die Entscheidung für einen Vorentwurf entschieden ist, beginnt die „Entwurfsplanung“. Es erfolgt eine schrittweise Erarbeitung einer zeichnerischen Lösung bis zum vollständigen Entwurf. Dabei werden wir, wenn nötig, andere fachlich Beteiligte wie beispielsweise Statiker einbeziehen und Verhandlungen mit Behörden über die Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens führen. In dieser Phase werden die Kosten berechnet und es erfolgt die erste Kostenkontrolle durch einen Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung.

Lph.4

Genehmigungsplanung

Im Anschluss erfolgt die „Genehmigungsplanung“. Es werden Unterlagen für die erforderlichen Baugenehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen erarbeitet. Diese werden dann bei den zuständigen Behörden eingereicht und aufgrund eventueller Auflagen vervollständigt und angepasst.

Lph.5

Werkplanung

Mit dem Vorliegen der Baugenehmigung beginnt die „Werk- und Detailplanung“, welche der Planung der Bauausführung dient. Dabei werden die für die Ausführung der verschiedenen Gewerke notwendigen Einzelangaben zeichnerisch dargestellt.

Lph.6

Ausschreibung

Hierauf erfolgt die „Ausschreibung" bei der der zu vergebenden Bauleistungen. Für die Auftragsvergabe an verschiedene Gewerke findet zunächst die erforderliche „Mengenermittlung“ statt. Diese wird anschließend mit einer konkreten Leistungsbeschreibung in einem so genannten „Leistungsverzeichnis“ zusammengefasst.

Lph.7

Vergabe

Das Leistungsverzeichnis dient dazu, Angebote verschiedener Firmen zu bewerten. Nach Verhandlungen mit den Bietern erfolgen ein Kostenanschlag aus den Einheits- oder Pauschalpreisen der Angebote und die Auftragsvergabe. Die Kostenkontrolle ist das Ergebnis aus dem Vergleich des Kostenanschlags mit der Kostenberechnung.

Lph.8

Bauüberwachung

Mit Einsetzen des Baubeginns folgt die „Bauüberwachung, auch Bauleitung genannt“ durch den Architekten. Diese dient der Überwachung, Koordination und korrekten Ausführung der einzelnen Gewerke. Darüber hinaus kontrollieren wir die mögliche Beseitigung von Mängeln, prüfen die eingegangenen Rechnungen und stellen die Gewährleistungsfristen der ausführenden Firmen für Sie zusammen. Die Kostenkontrolle erfolgt durch die Überprüfung der Leistungsabrechnung der einzelnen Gewerke im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag.

Lph.9

Objektbetreuung

Hier geht es darum Baumängel festzustellen durch eine Objektbegehnung, vor Ablauf der Verjährungsfristen und Gewährleistungsansprüche gegenüber den bauausführenden Unternehmen. Es wir die Beseitigung von Mängeln überwacht, die innerhalb der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Bauleistungen auftreten. Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen. Systematische Zusammenstellung der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts.


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an dieser stelle sei erwähnt...

..., dass nicht jedes Bauvorhaben die Durchführung aller Leistungsphasen (LPH) erfordert. Die konkrete Umsetzung ist dabei abhängig von der jeweiligen Bauaufgabe.

Der Architekt

Kostenschätzung Sie ist in der Lph. 2 vorgesehen

nach HOAI

Kostenberechnung ist in der Lph. 3 bei der Entwurfsplanung vorgesehen.

Kostenanschlag ist in der Lph. 7 vorgesehen.

nach HOAI

Kostenfeststellung ist in der Lph. 8 vorgesehen.

nach HOAI

Leistungen im Bestand. Ohne schriftliche Vereinbarung 20%

nach HOAI
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